1. Hintergrund: Air Berlin – Deutschlands zweitgrößte Airline und ihr Absturz
  2. Was wurde aus Air Berlin?
  3. BGH: Keine Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
  4. Kernpunkte der Entscheidung
  5. Unsere Tätigkeit auf anderer Ebene
  6. Bedeutung für Geschädigte
  7. Ausblick
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Inkasso Berlin: Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

Abgestelltes Flugzeug mit Air-Berlin-Logo.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juli 2021 entschieden, dass das sogenannte Sammelklage-Inkasso nach der Insolvenz von Air Berlin rechtlich zulässig ist. Im konkreten Fall hatte ein Inkassounternehmen Forderungen verschiedener Kundinnen und Kunden gegen die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG sowie den ehemaligen Geschäftsleiter des Unternehmens gebündelt und gerichtlich geltend gemacht. Die Vorgehensweise basierte auf Abtretungen, bei denen die Betroffenen im Erfolgsfall eine anteilige Vergütung an das Inkassounternehmen zahlen sollten.

Hintergrund: Air Berlin – Deutschlands zweitgrößte Airline und ihr Absturz

Was wurde aus Air Berlin?

  • Gründung in den USA
    Air Berlin wurde 1978 im US-Bundesstaat Oregon durch den amerikanischen Piloten Kim Lundgren gegründet. Grund dafür war das alliiertenrechtliche Monopol, wonach bis 1990 nur Flugzeuge der Siegermächte in West-Berlin landen durften.
  • Aufstieg in den Nullerjahren
    Zwischen 1991 und 2003 wuchs Air Berlin rasant und wurde – gemessen an der Passagierzahl – zur zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft hinter der Lufthansa. Der Börsengang 2006 schien den Erfolg zu krönen, obwohl die Aktie ein Jahrzehnt später über 90 % ihres Wertes verlieren sollte.
  • Kultstatus dank Schokoherzen
    Die Airline fiel durch ihre PR-Kampagnen auf: Prominente flogen kostenlos, es gab Schokoherzen für alle Passagiere – hergestellt zunächst von Rausch, später von Lindt & Sprüngli. Diese Sympathieträger wurden zum Markenzeichen und werden heute noch als Sammlerstücke gehandelt.
  • Turbulente Übernahmen
    Air Berlin erwarb dba, LTU und Anteile an Belair Airlines – übernahm sich jedoch finanziell. 2008 schrieb das Unternehmen erstmals rote Zahlen.
  • Mehrfache Sparprogramme
    Mit dem Wegfall von Strecken, Flottenverkleinerungen und wiederkehrenden Chefwechseln versuchte das Management, das Ruder herumzureißen. Ab 2011 agierte unter anderem Ex-Bahnchef Hartmut Mehdorn als CEO.
  • Etihad-Beteiligung
    2012 stockte Etihad Airways aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ihren Anteil auf knapp 30 Prozent auf. Trotz weiterer Finanzhilfen gelang es Air Berlin nicht, langfristig in die Gewinnzone zurückzukehren.
  • Insolvenz 2017
    Als Etihad 2017 endgültig die Unterstützung stoppte, meldete Air Berlin Insolvenz an. Ein Bundesbürgschaftskredit ermöglichte eine kurze Übergangsphase, am 27. Oktober 2017 erfolgte der letzte Flug.
  • Unklare Zukunftspläne
    Im Herbst 2023 kaufte der Sundair-Chef Marcos Rossello die Markenrechte und ließ Air Berlin wieder ins Handelsregister eintragen. Ob die Airline noch einmal abhebt, bleibt jedoch offen.

BGH: Keine Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Laut BGH umfasst der Inkassobegriff (§§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 RDG) auch Modelle, bei denen mehrere Einzelforderungen gesammelt und vorrangig gerichtlich durchgesetzt werden. Weder der Wortlaut noch die Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) würden Sammelklage-Inkasso als unzulässig einstufen. Entscheidend sei, dass die rechtssuchenden Kundinnen und Kunden nicht unqualifiziert beraten oder vertreten werden und das Modell in den Rahmen zulässiger Inkassodienstleistungen falle.

Kernpunkte der Entscheidung

  • Bündelung mehrerer Ansprüche
    Auch wenn sie gleicher Ursache entspringen, ist das Bündeln vom Inkassobegriff gedeckt.

  • Wirksamkeit der Abtretung
    Eine Abtretung an den Inkassodienstleister ist wirksam, solange keine anderen gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.

  • Kein Interessenkonflikt
    Ein Interessenkonflikt gemäß § 4 RDG lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor.

Unsere Tätigkeit auf anderer Ebene

In demselben Zusammenhang war Moskau Inkasso für einige Mandanten bereits auf anderer Ebene tätig und unterstützte sie beim Durchsetzen ihrer Ansprüche im Rahmen der Air-Berlin-Insolvenz. Dabei kam ebenfalls die Bündelung von Forderungen zum Tragen, um wirtschaftlich effiziente Ergebnisse zu erzielen.

Bedeutung für Geschädigte

Viele ehemalige Air-Berlin-Kundinnen und Kunden hatten bei Insolvenz noch Tickets oder Ansprüche auf Rückerstattung, die sich teilweise auf erhebliche Summen beliefen. Durch das Sammelklage-Inkasso können diese Forderungen in einem Verfahren gebündelt werden, was Zeit, Kosten und Nerven spart. Gleichzeitig stärkt es die Durchsetzungskraft gegenüber Insolvenzverwaltern oder etwaigen Geschäftsleitern, die in der Kritik stehen, den Insolvenzantrag zu spät gestellt zu haben.

Die BGH-Entscheidung bestätigt: Ein erfolgsbasiertes Vergütungsmodell und die Bündelung mehrerer Einzelansprüche verstoßen nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Damit ist der Weg frei für eine effizientere Durchsetzung berechtigter Forderungen.

Ausblick

Die Entscheidung des BGH könnte als Leitlinie für zukünftige Sammelklagen in Insolvenzverfahren dienen. Sollten weitere Fluggesellschaften oder Unternehmen in der Metropolregion Berlin-Brandenburg oder darüber hinaus in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Betroffene ihre Forderungen gesammelt geltend machen. Das Urteil liefert dazu eine solide rechtliche Grundlage.

Wer als Gläubiger in ähnlich gelagerten Insolvenzverfahren Ansprüche hat, kann von dieser Rechtsprechung profitieren. Moskau Inkasso Berlin zeigt sich damit weiterhin als verlässlicher Partner für die konsequente Realisierung selbst umfangreicher Forderungspakete – rechtssicher, effizient und ohne Verstoß gegen das RDG.

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