- Pfändung der Umsatzsteuererstattung – Ihr Weg zur schnellen Forderungsdurchsetzung
- Was ist die Umsatzsteuererstattung?
- Wie funktioniert die Pfändung der Umsatzsteuererstattung?
- Wer ist der Drittschuldner?
- So beantragen Sie die Pfändung der Umsatzsteuererstattung
- Warum lohnt sich die Pfändung der Umsatzsteuererstattung?
- Handeln Sie rechtzeitig
Umsatzsteuererstattung pfänden – So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Pfändung der Umsatzsteuererstattung – Ihr Weg zur schnellen Forderungsdurchsetzung
Wenn Schuldner nicht zahlen, bleibt oft nur die Pfändung. Smarte Gläubiger sichern sich den Anspruch ihres Schuldners auf Umsatzsteuererstattung. So können Sie auf Umwegen doch noch Ihre Forderungen decken.
Was ist die Umsatzsteuererstattung?
Die Umsatzsteuererstattung erfolgt auf zwei Wegen:
- Vorsteuerüberhang: Unternehmen zahlen Vorsteuer auf Einkäufe und führen Umsatzsteuer auf Verkäufe ab. Übersteigt die gezahlte Vorsteuer die Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt den Überschuss.
- Zu hohe Umsatzsteueranmeldung: Unternehmen zahlen Vorschüsse an das Finanzamt. Entwickeln sich die Geschäfte schlechter als erwartet, entsteht ein Rückerstattungsanspruch.
👉 Beide Beträge sind pfändbar und können direkt an Sie ausgezahlt werden.
Wie funktioniert die Pfändung der Umsatzsteuererstattung?
Die Pfändung erfolgt ähnlich wie jede andere Forderungspfändung. Ihr Schuldner zahlt nicht, aber ihm stehen Rückzahlungen zu – und genau diese sichern Sie sich.
- Sie benötigen einen Vollstreckungsbescheid oder eine ähnliche titulierte Forderung.
- Beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).
- Der PfÜB verpflichtet das Finanzamt, die Umsatzsteuererstattung direkt an Sie auszuzahlen.
Wer ist der Drittschuldner?
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss richtet sich an den Drittschuldner – in diesem Fall das Finanzamt.
👉 Wichtig: Das richtige Finanzamt muss angegeben werden. Dies ist meist das Finanzamt am Sitz Ihres Schuldners.
So beantragen Sie die Pfändung der Umsatzsteuererstattung
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen:
- Stellen Sie den Antrag beim Vollstreckungsgericht.
- Nutzen Sie die gerichtlichen Formulare und tragen Sie im Feld „G“ den Anspruch auf „Umsatzsteuerrückerstattung“ für abgelaufene Jahre ein.
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Antrag beim Amtsgericht:
- Reichen Sie den Antrag beim Amtsgericht am Geschäftssitz des Schuldners ein.
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Gut zu wissen:
- Sie haben keinen Einblick in steuerliche Angelegenheiten des Schuldners.
- Ein Antrag kann „auf gut Glück“ gestellt werden. Besteht kein Anspruch, geht der Antrag ins Leere, aber die Kosten bleiben überschaubar.
Warum lohnt sich die Pfändung der Umsatzsteuererstattung?
- Schneller Zugriff auf Geld: Umsatzsteuererstattungen sind oft hoch und bieten Ihnen eine direkte Möglichkeit, Ihre Forderungen zu sichern.
- Effektiver als klassische Mahnungen: Anstatt sich mit Mahnverfahren aufzuhalten, holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
- Kein Risiko: Sollte keine Rückerstattung vorliegen, bleiben die Kosten gering.
Handeln Sie rechtzeitig
Die Pfändung der Umsatzsteuererstattung ist ein cleveres Werkzeug, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Zögern Sie nicht – je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine vollständige Begleichung offener Rechnungen.